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   LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13   

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LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13 (https://dejure.org/2015,22785)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2015 - 328 O 416/13 (https://dejure.org/2015,22785)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 328 O 416/13 (https://dejure.org/2015,22785)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Auf einen pauschalen Mindestschaden kann sich der Kläger auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 252 S. 2 BGB nicht berufen, da es - zumal bei einem Anleger, der wie der Kläger auch in der Vergangenheit bereits in andere als festverzinsliche Anlageformen investiert hat - nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2012, XI ZR 360/11, juris Rn. 18).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Infolge der somit zustande gekommenen Sonderbeziehung waren alle Beklagten verpflichtet, dem Kläger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d.h. ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, a.a.O.; Urt. v. 1.3.2011, II ZR 16/10; Urt. v. 9.7.2013, II ZR 9/12, juris).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Infolge der somit zustande gekommenen Sonderbeziehung waren alle Beklagten verpflichtet, dem Kläger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d.h. ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, a.a.O.; Urt. v. 1.3.2011, II ZR 16/10; Urt. v. 9.7.2013, II ZR 9/12, juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    (1) Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, Urt. v. 23.10.2012 - II ZR 294/11, juris; Urt. v. 23.4.2012 - II ZR 75/10, juris).
  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    (1) Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, Urt. v. 23.10.2012 - II ZR 294/11, juris; Urt. v. 23.4.2012 - II ZR 75/10, juris).
  • BGH, 03.02.2015 - II ZR 52/14

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Weitergehende Angaben über das künftige Investitionsverhalten des Fonds hat er hingegen nicht für erforderlich gehalten (vgl. exempl. BGH, Beschl. v. 3.2.2015, II ZR 52/14).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Denn bereits der auf der fehlerhaften Aufklärung beruhende Erwerb der Kapitalanlage stellt vorliegend den Schaden dar (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010, III ZR 249/09, juris, Rn. 24).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Die hierfür streitende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2012, XI ZR 262/10, juris) haben die Beklagten nicht entkräftet.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Ebenso wenig haben die (primär) darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten vorgetragen, dass der Kläger außergewöhnliche Steuervorteile realisiert habe, die ihm dauerhaft verblieben sind und daher nach dem Gedanken der Vorteilsausgleichung vom zu erstattenden Schaden abgezogen werden müssten (vgl. BGH, Teilurt. v. 15.7.2010, III ZR 336/08 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 244/01

    Pflichten der Prospekthaftungsverantwortlichen bei Veränderungen nach Herausgabe

    Auszug aus LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13
    Die insoweit für den Kläger streitende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, NZG 2004, 229, 230) haben die Beklagten nicht widerlegt.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2015 - Az.: 328 O 416/13 - abzuweisen.
  • LG Hamburg, 20.07.2017 - 333 O 210/16

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Schadenersatzanspruch aufgrund von

    Aus diesen Gründen war auch der Abdruck der Poolverträge nicht erforderlich (vgl. zu den in einem Prospekt aufzuführenden Einzelheiten bezüglich einer Poolung Hans. OLG Teil-Urteil vom 27.01.2017, Az.: 3 U 140/15, mit welchem das Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2015 (Az.: 328 O 416/13) abgeändert und die Klagen gegen die dortigen Beklagten zu 1) und zu 4) abgewiesen worden sind.
  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 34 U 242/15

    Abgrenzung von Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsvertrag; Pflichten des

    Der Anleger erfahre zu wenig über den Pool (Hinweis auf LG Hamburg v. 16.7.2015 - 328 O 416/13, Anlage BK 1, Bl. 347 ff.).f.
  • LG Hamburg, 23.11.2016 - 321 O 23/15

    Kapitalanlage in einem Schiffsfonds: Voraussetzungen einer Prospekthaftung im

    Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Beteiligung auch von den in den Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu den Aktenzeichen 328 O 416/13, 332 O 333/14 und 332 O 282/14 maßgeblichen Beteiligungen, in denen jeweils nur eine Beteiligung an einem Schiff erfolgte, welches in einen Schiffspool eingebunden wurde.
  • OLG Hamburg, 19.10.2018 - 3 U 283/16

    Ansprüche aus einer Schiffsbeteiligung am Suezmax-Tanker Flottenfonds II;

    Insoweit sei auf die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2015, Az. 328 O 416/13, sowie vom 16.03.2016, Az. 332 O 333/14, zu verweisen (Anlage E & C 24).
  • LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 238/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds:

    Aus diesen Gründen war auch der Abdruck der Poolverträge nicht erforderlich (vgl. zu den in einem Prospekt aufzuführenden Einzelheiten bezüglich einer Poolung Hans. OLG Teil-Urteil vom 27.01.2017, Az.: 3 U 140/15, mit welchem dass von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2015 (Az.: 328 O 416/13) abgeändert und die Klagen gegen die dortigen Beklagten zu 1) und zu 4) abgewiesen worden sind.
  • LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds:

    Aus diesen Gründen war auch der Abdruck der Poolverträge nicht erforderlich (vgl. zu den in einem Prospekt aufzuführenden Einzelheiten bezüglich einer Poolung Hans. OLG Teil-Urteil vom 27.01.2017, Az.: 3 U 140/15, mit welchem dass von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2015 (Az.: 328 O 416/13) abgeändert und die Klagen gegen die dortigen Beklagten zu 1) und zu 4) abgewiesen worden sind.
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